Vereinbarung zur Einlösung des Reisegewinns
1. Einlösezeitraum
Der Gewinn ist ausschließlich im Kalenderjahr 2026 einlösbar. Eine Einlösung vor oder nach diesem Zeitraum ist ausgeschlossen.
2. Reiseleistung / Leistungsumfang
Der Gewinn umfasst die Reiseleistungen der Radreise der Mecklenburger Radtour GmbH mit dem Reisetitel „Auf den Spuren der Wikinger“ (Reisecode SHL 30) in der gebuchten Kategorie, einschließlich eines Mietrades mit Gepäcktasche (kein E-Bike).
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Reiseprogramm der Mecklenburger Radtour GmbH enthalten sind, sowie persönliche Ausgaben, Versicherungen, An- und Abreise und sonstige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Gewinns.
3. Terminverfügbarkeit und Buchung auf Anfrage
Die Einlösung des Gewinns erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Veranstalter bzw. der Mecklenburger Radtour GmbH.
Die Reise kann nur zu seitens der Mecklenburger Radtour verfügbaren Terminen innerhalb des Jahres 2026 gebucht werden. Ein Anspruch auf bestimmte Wunschtermine besteht nicht.
Die Reisebuchung erfolgt „auf Anfrage“. Die gewünschte Reisezeit ist mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn anzufragen. Eine verbindliche Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
4. Nichtübertragbarkeit und Barauszahlung
Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt oder gegen andere Leistungen eingetauscht werden.
5. Änderungen vorbehalten
Der Veranstalter behält sich vor, notwendige Änderungen am Reiseablauf oder einzelnen Leistungen vorzunehmen, sofern diese für die Gewinnerin/den Gewinner zumutbar sind.
6. Verfall des Gewinns
Wird der Gewinn nicht innerhalb des Einlösezeitraums 2026 eingelöst oder kommt keine Einigung auf einen verfügbaren Termin zustande, verfällt der Gewinn ersatzlos. Ein Anspruch auf Ersatz, Erstattung oder eine alternative Leistung besteht nicht.