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Treibstoffzuschlag bei Rad&Schiff-Reisen

Aufgrund gestiegener Treibstoffpreise unserer Partner kann ein Zuschlag von maximal 8 % des Pauschalreisepreises erhoben werden. Die endgültige Höhe wird 20–30 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt. Der Zuschlag ist direkt beim Boarding auf dem Schiff zu entrichten. Diese Regelung erfolgt im Rahmen des Art. 10 unserer AGB und von §651f BGB.

 

Warum kann ein Treibstoffzuschlag erhoben werden?

Die Preise für Treibstoff in der Binnenschifffahrt sind aufgrund internationaler Entwicklungen stark gestiegen. Gemäß §651f BGB können unsere Partnerreedereien einen Treibstoffzuschlag erheben, um wirtschaftlich die Reise durchführen zu können.

Maximalhöhe: 8 % des Pauschalreisepreises

Mitteilung: 20–30 Tage vor Reisebeginn

Zahlung: direkt beim Boarding auf dem Schiff
 

Wir informieren unsere Kunden stets rechtzeitig über die konkrete Höhe.


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